Voraussetzungen an Besuchshundeteams
Der Hundeführer sollte den Kontakt und Dialog mit seinen Mitmenschen suchen und die positiven Mensch-Mensch, Mensch-Tier Begegnungen zur Motivation seiner weiteren Einsätze zu nutzen wissen.
Er sollte soziale Kompetenz, Empathie und Sensibilität in der Deutung minimaler Signale von Mensch und Tier haben. Eine hohe Belastbarkeit, Motivation und Ausdauer sind ebenso grundlegende Aspekte.
Der Hundeführer sollte zudem über eventuelle spezielle Phänomene und Probleme der von ihm besuchten Personengruppe informiert sein, etwa um bei einem Seniorenheimbesuch das Verhalten Demenzkranker richtig deuten zu können.(vgl. Turner 2003, Menschen brauchen Tiere, S. 391)
Generell ist es auch für Ehrenamtler empfehlenswert, wenn sie spezielle Sachkenntnisse erwerben. Das ist zum Beispiel in Hundeschulen über den Sachkundenachweis, die Begleithundeprüfung und später auch über die Prüfung zum Therapiehund möglich.
Sowohl ehrenamtlich Tätige als auch Fachleute sollten sich regelmäßig Gedanken über ihre Arbeit machen.
Bei der Arbeit mit dem Hund muss auch darauf geachtet werden, dass man ihn nicht instrumentalisiert.
Das Hunde auf Menschen sehr positive Wirkungen haben können,
wurde bereits geklärt, jedoch muss noch einmal betont werden, dass sie kein Allheilmittel darstellen! Menschen die Angst vor Hunden haben, sie nicht mögen oder meiden werden auch nicht positiv auf einen Hundeeinsatz ansprechen!
Zudem können Hunde immer nur eine Ergänzung der menschlichen Arbeit darstellen! (vgl. Greiffenhagen Tiere als Therapie,1991, S. 124).
Generell ist es für eine tierschutzgerechte Arbeit mit dem Hund notwendig, das der Hundeführer seinem Hund ein konstantes Umfeld und einen festen Tagesablauf bietet, ihn kennt und fähig ist seine Signale von Überforderung zu erkennen um dann auch bei Bedarf einen Einsatz abbrechen oder unterbrechen zu können.
Einsätze, die länger als eine Stunde dauern, sind für den Hund sehr anstrengend und sollten daher wenn möglich vermieden werden!
Die von uns eingesetzten Hunde sind als Therapiehunde haftpflichtversichert, werden alle drei Monate entwurmt und bekommen eine Floh-/ Zeckenprophylaxe. Selbstverständlich haben sie auch alle notwendigen Impfungen. |